Wir bauen ...

Auf dieser Informationsseite möchten wir Sie über den gesamten Verlauf der Baumaßnahmen, den jeweiligen Arbeitsfortschritt und die Ergebnisse der Überlegungen unserer Planer und Fachingenieure zum Clubhausneubau und zur Platzerweiterung informieren.

Der Vorstand

Ereignisse im Verlauf
12.03.2012 Aufgrund der Überlegungen des Landratsamtes Esslingen, den jetzigen Standort des Clubhauses wieder ins Gespräch zu bringen, musste ein weiteres Abstimmungsgespräch mit den Trägern öffentlicher Belange vereinbart werden. Dieses wurde dann am 12. März mit den Vertretern von Regierungspräsidium Stuttgart, Verband Region Stuttgart, Landratsamt und Naturschutzbehörde Esslingen sowie der Gemeinde Ohmden, dem von uns beauftragten Planer und Vertretern des GC Teck geführt.

Dieser vom Landratsamt neu in die Diskussion eingebrachte Vorschlag fand keine Mehrheit.

Im Gespräch haben sich die TöB darauf verständigt, dass weder der jetzige Standort noch der im Herbst 2011 vorgeschlagene Standort, südlich der Kreisstraße, von den Behörden mitgetragen werden würde. Wir wurden daher gebeten, nochmals weitere Standortalternativen ausfindig zu machen.

In der Folge fand am 16. März 2012 mit Unterstützung von Herrn Geiselmann vom Architekturbüro Geiselmann und Hauff eine Geländebegehung statt.

Für die in Frage kommenden Standorte muss zeitnah eine Bewertungsmatrix erstellt werden, die sämtliche Kriterien enthält, die für eine Gesamtbeurteilung notwendig sind:

- Landschaftsschutz
- Infrastruktur, Verkehrstauglichkeit
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Organisationsbezug Golfanlage
- Grundsätzliche Entwicklungsmöglichkeiten Golfplatz, Driving Range, Greenkeeping
- Abbauentwicklung Schieferbruch

Es wird angestrebt, bis zu den Sommerferien ein erneutes Gespräch mit den TöB zu führen.
   
Januar 2012 Am 6. Dezember 2011 folgte ein weiteres Gespräch mit den Vertretern des Landratsamtes Esslingen und der Gemeinde Ohmden.

Bezugnehmend auf das Gespräch vom 25. Januar 2011 sollte die Standortalternative zum Clubhaus-Neubau (südlich der Kreisstraße) weiter konkretisiert werden. Ausgehend von einer Vorortbesichtung mit Vertretern der Naturschutzbehörde im September wurde unter Abwägung der landschaftsschutzrechtlichen Bedenken diese im Januar empfohlene Standortalternative nochmals eingehend diskutiert.

Das Landratsamt kommt jetzt zu der Überzeugung, dass die Eingriffe in die Landschaft sowie der Flächenverbrauch am ursprünglichen (also am jetzigen) Standort weitaus geringer sind als beim alternativen Standort südlich der Kreisstraße. Insgesamt würde der Flächenverbrauch weniger als 1% der gesamten schützenswerten Fläche betragen. Aufgrund dieser Erkenntnisse empfiehlt das Landratsamt nochmals einen gemeinsamen Vorstoß beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Im aktuellen Raumordnungsplan sind für das Platzerweiterungsgebiet jetzt zusätzlich sog. „Magere Flachland-Mähwiesen“ ausgewiesen. Diese sind  als „besonders geschützt und nicht veränderbar“ gekennzeichnet. Magere Flachland-Mähwiesen sind wenig gedüngte, ein- bis zweimähdige, artenreiche und extensiv bewirtschaftete Mähwiesen im Flach- und Hügelland. Der europaweite Schwerpunkt liegt in Südwestdeutschland!

Die Vertreter der Naturschutzbehörde haben dem Vorstand daher dringend empfohlen, den bisherigen Entwurf im Erweiterungsgebiet nochmals zu überarbeiten. Golfplatzarchitekt Thomas Himmel wurde beauftragt, einen neuen Gesamtentwurf vorzulegen.
August 2011 Nachdem die naturschutzfachlichen Bedenken im Zusammenhang mit der Golfplatzerweiterung Süd incl. Clubhausstandort Süd ausgeräumt sind, wird im nächsten Schritt die am 25.01. 2011 vereinbarte interne Vorabstimmung zwischen Landratsamt, Verband Region Stuttgart und Regierungspräsidium Stuttgart angestrebt. Dazu ist noch im November 2011 ein weiteres Gespräch zur Abstimmung der landschaftsschutzrechtlichen Voraussetzungen zwischen Landratsamt, der Gemeinde Ohmden und Vertreten des GC Teck vorgesehen. Zielsetzung ist es, Anfang Januar mit den vorbereitenden Arbeiten für die Erstellung des Bebauungs- und Flächennutzungsplan für die Platzerweitung und Clubhaus durch den Planer zu beginnen.

Gemeinsam mit Vertretern des Landratsamtes Esslingen (Bauamt und Naturschutz) erfolgte im August eine intensive Platzbegehung. Die festgestellten Mängel (Basis genehmigter Bebauungs- und Pflanzplan vom 9.2.1999) wurden protokolliert. Mit der Behörde wurde vereinbart, dass die Beseitigung der festgestellten Mängel in zeitlichen Abschnitten erfolgt.
Juli 2011 Am 25. Juli fand die Besprechung mit den Vertretern des Landratsamtes / untere Naturschutzbehörde statt. Thema: Bewertung der in Auftrag gegebenen biolog. Gutachten

1. SAP (spez. artenschutzrechtliche Prüfung)
2. Natura 2000 (Verträglichkeitsprüfung Vorland mittl. Schwäb. Alb)
3. tierökologisches Gutachten Gemeinde Ohmden / Kreis Esslingen

Sämtliche Prüfungen und Gutachten wurden von Dipl.-Biologe Herrn P. Endl durchgeführt und erstellt. Es wurde ein übereinstimmendes Ergebnis erzielt:

- Die Ergebnisse der Gutachten werden anerkannt
- Für die geplanten und im Gutachten behandelten Umsetzungsmaßnahmen bestehen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bzw. es sind diese ausgeräumt
- Der Standort des Clubhauses oberhalb des Musikerheimes wurde im Gutachten zusätzlich mit abgehandelt (siehe Auszug aus Gutachten Natura2000).
Februar 2011 In der Dezember-Ausgabe haben wir bereits über den neuen Kenntnisstand und über vertragsrechtliche Auswirkungen informiert. Dieser Sachverhalt hat uns dazu bewogen, gemeinsam mit der Gemeinde Ohmden und der beauftragten Planungsfirma E.E. Kuhn den Versuch zu unternehmen, noch zum Ende des Jahres 2010 einen Gesprächstermin mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB = Regierungspräsidium Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Landratsamt Esslingen) zu vereinbaren. Aufgrund der personellen Veränderungen in der Gemeinde (Abwahl des bisherigen Bürgermeisters) ist es zu diesem Termin leider nicht mehr gekommen.
Wie bereits berichtet, hatte der Vorstand ja im April 2009 vorsorglich den Pachtvertrag mit der Gemeinde Ohmden für das jetzige Gelände „Wasenwiesen“ um weitere 25 Jahre verlängert. Diese Maßnahme war zum damaligen Zeitpunkt die Grundlage für die Aufnahme und Durchführung der Planungsaktivitäten für unsere Bauvorhaben.
Am 25. Januar 2011 konnte dann das Gespräch mit den TöB geführt werden. Zielsetzung der Gemeinde und der Vertreter des Golfclub Teck war es, den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 27. Januar 1999 mit der Laufzeit des Pachtvertrages zu synchronisieren und damit nochmals um weitere 25 Jahre zu verlängern.
Erst im Gespräch mit den Behördenvertretern wurden wir über die Tragweite des schutzbedürftigen Bereiches für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe informiert.
Konkret heißt dies: das Plangebiet für den Clubhaus-Neubau liegt nach der gültigen Raumnutzungskarte des Regionalplans 1998 des Verbands Region Stuttgart innerhalb dieses schutzbedürftigen Bereiches. Zu den sich daraus ergebenden Konsequenzen wurde uns folgendes erklärt:

a) In dieser Raumnutzungskarte sind die ausgewiesenen schutzbedürftigen Bereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe zur Gewinnung von Rohstoffen konzentriert und sollen standortgebunden für den Abbau und die Verarbeitung von Rohstoffen gesichert werden (im vorliegenden Fall handelt es sich um den Abbau von Schiefer).
b) Die Rohstoffgewinnung hat generell Vorrang vor anderen Nutzungen, d.h. das Recht zum Abbau von Rohstoffen ist ein übergeordnetes Recht und lässt keine andere dauerhafte Nutzung zu. (Anmerkung: Die zeitlich befristete Gestattung einer anderweitigen Nutzung solcher Bereiche ist grundsätzlich nur einmalig und in der Regel nur für die Dauer von 20 Jahren möglich. Der GC Teck hat mit der Vertragslaufzeit von 25 Jahren also bereits eine Verlängerung bekommen.)
c) Die Verlängerung des bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrages ist deshalb aus übergeordneten raumordnerischen Belangen nicht möglich (siehe a + b)
d) Unser Ansinnen, eine Genehmigung des Bebauungsplans als Grundlage für eine zukunftsorientierte Entwicklung zu erhalten wurde abgelehnt, das es mit dem geltenden Recht nicht in Einklang zu bringen ist.
Grundsätzlich haben uns die Behördenvertreter jedoch ihre volle Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten und genehmigungsfähigen Standort im unmittelbaren Umfeld der jetzigen Golfanlage bzw. Gelände zur Platzerweiterung angeboten.
Unsere Zielsetzung ist es, gemeinsam mit den genannten Behörden und dem beauftragten Planungsbüro bis zur Mitgliederversammlung geeignete Standortalternativen zu identifizieren und so weit aufzubereiten, dass wir die Mitglieder zu diesem Zeitpunkt entsprechend informieren können. Wir können jedoch schon heute sagen, dass es aufgrund der geschilderten Notwendigkeiten im Jahr 2011 keinen Baubeginn für den Clubhaus-Neubau geben wird.
Dezember 2010 Sie fragen sich sicherlich schon eine Weile, wann es jetzt eigentlich losgeht mit unserem Clubhaus-Neubau. Es gibt, das haben Sie sich sicher schon gedacht, eine Verzögerung, Sie müssen sich also leider noch eine Weile gedulden. Diese Verzögerung hat, wie meist, mehrere Ursachen. So sind zum Beispiel die Verwaltungsvorgänge bei den beteiligten Ämtern und Behörden in den letzten Monaten nicht immer so zielorientiert und effizient abgelaufen, wie wir vom Vorstand uns das gewünscht hätten. Die Hauptursache jedoch ist eine negative Überraschung, die uns vor ein paar Monaten völlig unvorbereitet getroffen hat. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist nämlich ein Vertrag aus dem Jahr 1999 aufgetaucht, der öffentlich-rechtlichen Rang hat und in dem die Nutzung des jetzigen Geländes für den Golfclub geregelt ist. Darin steht sinngemäß, dass das gesamte Gelände im Jahre 2024 entschädigungslos wieder an die Gemeinde Ohmden zurückfällt, der Golfclub Teck sich also ab 2025 ein anderes Gelände suchen muss. Der Vertrag trägt die Unterschrift unseres Gründungs-Präsidenten Ulrich Fortunat. Anzunehmen ist, dass UFO diesen Vertrag im Laufe der Jahre verlängern lassen wollte, wozu es ja aus bekannten Gründen bedauerlicherweise nicht mehr gekommen ist. Nach heute gültiger Rechtslage müssen wir uns als Club also in 14 Jahren eine neue Bleibe suchen. Unter dieser Voraussetzung gibt uns das Landratsamt Esslingen keine Genehmigung für einen Clubhaus-Neubau. Wir sind intensiv bemüht, diesen Vertrag verlängern zu lassen. Ende Januar 2011 finden dazu wieder Gespräche mit diesen Behörden statt. Über die daraus sich ergebenden Perspektiven und Konsequenzen werden wir Sie zeitnah unterrichten. Notgedrungen mussten wir daher entscheiden, den Baubeginn für das Clubhaus auf den Herbst 2011 zu verschieben. Es macht nämlich aus unserer Sicht keinen Sinn, allen Clubmitgliedern und unseren Gästen in der Saison 2011 gar kein Clubhaus anbieten zu können. Aus diesem Grund hat der Vorstand konsequenterweise auch einen Antrag für die kommende Mitgliederversammlung vorbereitet mit dem Ziel, die noch einzuziehenden Sonderumlagen um ein Jahr zu verschieben. Wenn das auch nicht so richtig gute Nachrichten sind, so hoffen wir doch, bald Besseres vermelden zu können. Der Vorstand jedenfalls wird alles in seiner Macht Stehende tun, um in den nächsten Monaten Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Ihnen allen wünschen wir gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2011.
Oktober 2010 Korrespondenz zwischen Hrn. Himmel (Planer Golfplatz) und Herrn Endl (Biologe) (Auszüge): ''...anbei erhalten Sie den aktuellsten Plan für die Golfplatzerweiterung in Ohmden (Stand Juli 2010). In dieser Fassung war vorgesehen, im Bereich der Abschläge der Spielbahn 3 ca. drei Obstbäume zu entfernen. Wir haben uns bereits mit den Verantwortlichen des Golfclubs darauf geeinigt, diese Abschläge nach Westen zu verlegen, um so die Obstbäume erhalten zu können. Weiterhin haben wir grundsätzlich geplant (im Plan derzeit noch nicht dargestellt), südlich der Bahn 1 weitere südexponierte Streuobstbestände zu entwickeln. Ähnliches ist auch zwischen der Bahn 3 und der Strasse (westlich der bestehenden Streuobstbestände) möglich. Wenn das Obstwiesenkonzept auch innerhalb des bestehenden Golfplatzes (nördlich der Strasse) als sinnvoll und für den Erfolg als mitentscheidend erachtet wird, sind auch dort noch einige Flächen vorhanden, die für eine solche Weiterentwicklung genutzt werden könnten. Mit freundlichen Grüßen''
Oktober 2010 Kurzinformation des Biologen Endl liegt vor. Zitate:
- ''Clubhaus Golfplatz: relativ unproblematisch
- Süderweiterung (Gemarkung Ohmden): hoher bis sehr hochwertiger Streuobstbestand südlich Straße (Brutvogelarten Gartenrotschwanz, Star, Feldsperling), die übrigen Flächen gering bis hochwertig
- Osterweiterung (Gemarkung Zell): unmittelbar an Golfplatz angrenzende Grünlandfläche eher geringwertig, aber angrenzende Steinbruchfläche aufgrund des Vorkommens der Gelbbauchunke als Tabufläche einzustufen.
- Folgender Lösungsvorschlag wäre zu prüfen: Trennen der Verfahren Clubhaus und Erweiterung Golfplatz, zuerst die Durchführung des Verfahrens zur Errichtung des Clubhauses, dann in weiterem Verfahren die Erweiterung des Golfplatzes. Hinsichtlich der Erweiterung des Golfplatzes ergibt sich aus meiner Sicht eine Osterweiterung (...) kombiniert mit einer Süderweiterung, wobei hier die Streuobstbereiche südlich der Straße zu erhalten sind. Diese Vorgehensweise bietet verhältnismäßig geringe Konflikte mit Artenschutz und Vogelschutzgebiet.''

Der Vorstand schätzt diese Information als sehr positiv ein.
Juni 2010 Clubhaus: aktueller Grundriss, aktuelle Ansichten Platzerweiterung: aktuelle Pläne
Mai 2010 Fortentwicklung der Entwürfe Clubhaus und Platzerweiterung
Vorstellung des Bebauungsplan-Entwurfs Golfplatz im Gemeinderat Ohmden (nichtöffentlich)
03.02.2010 Beauftragung eines Biologen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Artvorkommen und Beeinträchtigungen) Erstellung einer Verträglichkeitsstudie (Natura 2000) Erstellung eines faunistischen Gutachtens für Vögel, Fledermäuse und Reptilien Leistungszeitraum April - August 2010
August bis Dezember 2009 Insgesamt 4 Sitzungen des Ausschusses „Platzerweiterung“ zur Definition der einzelnen Aufgaben und Vorbereitung der Arbeitsschritte
24.11.2009 Durchführung eines Scoping-Termins mit Behörden und TöB (Träger öffentlicher Belange). In dem Verfahren geht es darum festzustellen, wie sich das geplante Vorhaben auf die für die Raumordnung wichtigen Aspekte wie z.B. Natur, Landschaft, Landwirtschaft und Verkehrswesen auswirkt. Dazu werden die Vertreter der Landesplanungsbehörden und der Fachbehörden gehört.
27.10.2009 Entwicklung eines Projektzeitenplans durch das Ing.-büro Kuhn zur Gestaltung des Verfahrens für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Erweiterung des Bebauungsplans.
05.10.2009 Information der Gemeinde Ohmden über das geplante Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und die Erweiterung des Bebauungsplans. Die Gemeinde hat diesem Vorgehen zugestimmt.
08.09.2009 Beauftragung des Ingenieurbüros Kuhn mit den Planungsleistungen zur Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans.
15.07.2009 Beauftragung des Architekturbüros Geiselmann + Hauff, Plochingen, mit der Planung des Clubhausneubaus. Beauftragung des Golfplatzarchitekten Himmel, Gauting, mit der Planung der Platzerweiterung.
29.06.2009 Stellungnahme der Gemeinde nach Information über unsere Planungsüberlegungen. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken zum Bau des Clubhauses. Die Verpachtung der erforderlichen Grundstücke südlich der K 1265 zur Erweiterung der Spielbahnen wurde von der Gemeinde in Aussicht gestellt.
16.06.2009 Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand mit dem Bau eines Clubhauses und der Vergrößerung der Spielbahnen von jetzt Par 31 auf Par 36 beauftragt. In einem ersten Entwurf des Golfplatzarchitekten Thomas Himmel aus Gauting bei München sollen drei Spielbahnen neu gestaltet und südlich der K 1265 angelegt werden.

 

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